Seit einigen Jahren werden in der modernen Tierhaltung bereits erfolgreich biotechnologische Verfahren für züchterische Zielsetzungen eingesetzt. Eine dieser Zielsetzungen betrifft heute die Stammbaumsicherung. Mit der Einführung DNA- analytischer Methoden (DNA=Erbgut) hat der SVÖ nach dem SV als einer der ersten Zuchtvereine die Bedeutung dieser Methoden erkannt und die Teilnahme an der molekularbiologische Abstammungssicherung (MGA) für alle zur Zucht verwendeten Tiere zur Voraussetzung gemacht. Die Einzelresultate werden in einer genetischen Datenbank erfasst und sind für nachfolgende Abstammungsuntersuchungen jederzeit abrufbar.
Für eine korrekte Zuchtbuchführung ist es notwendig, dass die Abstammungsverhältnisse gesichert sein müssen. Nicht nur aus formalen Gründen, sondern auch, weil aus den Stammbäumen heraus wichtige Zuchtentscheidungen getroffen werden. So lassen sich aus der Merkmalskonstellation der Elterntiere unter Umständen Vorhersagen über die Merkmalsausprägung der Nachkommen treffen. Die Basis hierfür bildet eine gesicherte Abstammung.
Das DNA- Verfahren beginnt mit der Blutentnahme, dem Ausfüllen der Begleitpapiere und dem Versand durch einen Tierarzt. Die eingegangenen Proben werden vom Labor registriert, analysiert und langfristig eingelagert. Die erstellten Resultate, die Genotypenformeln, werden in einer eigens konzipierten Datenbank erfasst und stehen für spätere Abstammungsuntersuchungen, die ausschließlich vom SV / SVÖ veranlasst werden, zur Verfügung. Nach Mitteilung eines positiven Befundes an den SV / SVÖ erhält der Züchter den DNA-Stempel in der Ahnentafel.
Da immer wieder verstärkt Fragen zum DNA- Verfahren gestellt werden sind im Anschluß einige Begriffe erklärt.
Was bedeutet eigentlich DNA-Lagernummer?
Wenn dem Hund beim Tierarzt Blut entnommen wurde, wird diese Blutprobe mit Befundbogen an das beauftragte Institut zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dort wird für die Blutprobe eine sogenannte Lagernummer vergeben. Gleichzeitig wird für den Hund ein individuelles DNA-Profil erstellt. Die Lagernummer in der Ahnentafel bedeutet also, daß für den Hund ein DNA -Profil erstellt ist und für spätere Abgleichsuntersuchungen verwendet werden kann. Irrtümlicherweise meinen viele Hundebesitzer, mit der Lagernummer in der Ahnentafel sei die Abstammung geprüft. Dem ist nicht so!
Was bedeutet DNA geprüft?
Wurde für den Hund bereits ein DNA-Profil erstellt, wird von der HG automatisch geprüft, ob von den Elterntieren ebenfalls bereits DNA-Profile beim Institut vorliegen. Ist dies der Fall, erfolgt der Auftrag, für den Hund die Abstammungsuntersuchung vorzunehmen. Die Abstammungsuntersuchung ist kostenlos. Bestätigt diese Untersuchung die Abstammung des Hundes, erhält man den Stempel DNA-geprüft in die Ahnentafel.
Was passiert, wenn die Abstammung des Hundes nicht stimmt?
Sollte die Abstammungsuntersuchung die angegebenen Elterntiere nicht bestätigen werden können, muß geklärt werden, ob gegebenenfalls ein anderes Elterntier in Frage kommt. Hierbei ist die Mithilfe des betroffenen Züchters von großer Bedeutung. Ebenso müssen alle Wurfgeschwister untersucht werden, da die Möglichkeit bestehen kann, daß zwei Väter in Frage kommen. Bei unklaren Abstammungsfällen wird zunächst das betreffende Tier für die weitere Zucht gesperrt, eine Veröffentlichung in der SV / SVÖ-Zeitung wird vorgenommen, um die betroffenen Züchter und Mitglieder entsprechend zu informieren. Die Entscheidung, ob ein Wurf aufgrund einer nicht mehr zu ermittelnden Abstammung bzw. einer Abstammung, die nicht den Angaben auf der Wurfmeldung entspricht, aus dem Zuchtbuch gestrichen wird, obliegt dem Zuchtbuchführer.
Sicher kann man denken, daß es sich hierbei um eine sehr harte Maßnahme, gerade für die unbeteiligten Welpenkäufer handelt. Deshalb sollte man sich vor Augen führen, daß der SVÖ derartige Manipulationen nicht dulden kann. Das Zuchtbuch und die Ahnentafel bestätigen die Abstammung der Hunde und sind weltweit anerkannt. Die Folgen im In- und Ausland wären verheerend, wenn der größte Rassezuchtverein hier nicht konsequent handelt.