Chippflicht...

Wie vom Gesetzgeber und SVÖ Zuchtverband vorgeschrieben, werden alle unsere Welpen seit 01. Januar 2010 im Alter von 8 Wochen von unserem Tierarzt im Beisein eines Beauftragten des Zuchtverbandes (SVÖ) mittels eines Mikrochip-Transponders (Chip) gekennzeichnet. Gleichzeitig wird auch eine Blutprobe (GO Card) entnommen die zur DNA Abstammungs Sicherung verwendet wird. Die Registrierung des Mikrochip-Transponders bei der zuständigen Behörde wird von uns durchgeführt. Sie brauchen bei der Welpenabholung nur einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein etc.) mitbringen. Nach erfolgter Registrierung Ihres Hundes inklusive der Halterdaten in der Behördendatenbank erhalten Sie in ein bis drei Wochen eine Registrierungskarte auf postalischem Weg zugestellt. Die Kosten hierfür sind derzeit € 18,--.